Höheres Renteneinstiegsalter ab 2012 – auch bei privater Altersvorsorge

Ab 2012 gilt sowohl bei der gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei der privaten Altersvorsorge ein höheres Renteneinstiegsalter. Wollen Sie im Bereich der Privatvorsorge noch vom niedrigeren Eintrittsalter profitieren, müssen Sie noch 2011 einen Vertrag abschließen.

Gesetzliche Rente

Für Menschen, die 1947 geboren sind, gilt die Regelaltersrente von 65 Jahren + 1 Monat. Wer am 1. Januar 1947 geboren ist, kann also frühestens am 1. Februar 2012 in Rente gehen. Ab diesem Geburtsjahrgang erfolgt die Erhöhung des Renteneintrittsalters
in Ein-Monatsschritten. Für Jahrgänge nach 1958 wird es in Zwei-Monatsschritten angehoben. Somit gilt, dass alle ab Jahrgang 1964 erst mit 67 Jahren die Regelaltersrente erhalten können.

Zudem werden die Rentenleistungen immer geringer. Schon wer heute in Rente geht, erhält nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Schnitt nur 720 Euro. Die Rente wird weiterhin sinken. Der Bundesregierung zufolge werden knapp 20 Prozent der gegenwärtigen Vollzeit-Arbeitnehmer im Alter von Sozialhilfe abhängig sein. Möchten Sie Ihr Lebensniveau im Alter beibehalten, ist eine private Vorsorge unverzichtbar.

Private Altersvorsorge

Im Bereich der Privatvorsorge gilt ab 2012 das erhöhte Renteneinstiegsalter von 62 Jahren. Wenn Sie erst nach 2011 einen Vorsorgevertrag abschließen, lohnt es sich erst mit 62, die Privatrente zu erhalten. Lassen Sie sich die Rente vorher auszahlen, so müssen Sie auf Steuervergünstigungen verzichten und somit einen hohen Geldverlust hinnehmen.

Schließen Sie noch 2011 einen Vertrag zur Riester Rente, Rürup Rente oder zu einem anderen Vorsorgeprodukt ab, können Sie schon ab 60 steuervergünstigt die Privatrente beziehen.

Welche Form der Altersvorsorge und welcher Tarif für Sie am besten geeignet sind, erfahren Sie beim kostenlosen Beratungsgespräch mit einem Experten. Weitere Infos hier.

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Wednesday, December 14th, 2011 Altersvorsorge

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